Wann lohnt sich eine Steuerklassenänderung bei Heirat?
Die Planung Ihrer Hochzeitsfeier ist nahezu abgeschlossen? Die passenden Hochzeitslocations in Essen, Köln oder Dortmund haben Sie bereits gefunden und auch für ein Catering haben Sie sich entschieden? Dann geht es nun an den Papierkram – unter anderem rund um die steuerlichen Folgen der Eheschließung. Was ändert sich steuerrechtlich eigentlich nach der Hochzeit? Und gibt es eine Lohnsteuerklassenänderung bei Heirat? Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.
Welche Steuerklassen sind für Eheleute möglich?
As Single ohne Kind waren Sie in die Lohnsteuerklasse 1 eingeordnet, als alleinerziehender Elternteil in die Steuerklasse 2. Mit einer Heirat oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ändert sich Ihre Steuerklasse automatisch: Das Finanzamt ordnet beide Partner in die Lohnsteuerklasse 4 ein.
Doch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können zwischen mehreren Varianten bei der Steuerklassenkombination wählen:
- Lohnsteuerklasse 4 und 4
- Lohnsteuerklasse 3 und 5
- Lohnsteuerklasse 4 und 4 mit Faktor
Falls Sie sich für die Kombination Steuerklasse 3 und 5 oder die Kombination Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor entscheiden, müssen Sie diesen Wechsel bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Lohnt es sich, eine Steuerklassenänderung bei Heirat zu beantragen?
Gleich vorweg: Für welche Steuerklassenkombination Sie sich auch entscheiden – am Ende ist Ihre gemeinsame Einkommenssteuerlast immer gleich hoch. Der entscheidende Unterschied ist der Zeitpunkt, an dem Sie von möglichen Steuervorteilen als Paar profitieren: Sofort bei der monatlichen Gehaltsabrechnung oder nach der Steuerklärung im Folgejahr in Form einer Steuerrückerstattung.
Lohnsteuerklasse 4 und 4
Die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 für beide Partner teilt Ihnen das Finanzamt nach der Heirat automatisch zu. Bei dieser Standard-Steuerklassenkombination ändert sich an Ihrer beider monatlichem Nettoverdienst nach der Heirat nichts – Ihre steuerlichen Abzüge vom Monatsgehalt sind so wie in Ihrer bisherigen Steuerklasse 1 als Single.
Wenn Sie sich für diese Kombination entscheiden, müssen Sie nichts unternehmen. Sie sind auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Falls Ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind, sollten Sie jedoch in jedem Fall eine Steuererklärung machen, da Sie dadurch von möglichen Steuervorteilen als Paar profitieren und eine dementsprechende Steuerrückerstattung erhalten können.
Lohnsteuerklasse 3 und 5
Die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ist ein noch immer beliebtes Modell für Partner mit deutlich unterschiedlich hohem Einkommen. In der Regel wählt der höher Verdienende die Steuerklasse 3, der weniger Verdienende die Steuerklasse 5. Die Grundfreibeträge beider Partner werden dem Partner mit der Steuerklasse 3 zugeschlagen. Da für den Grundfreibetrag keine Steuern anfallen, verringert sich das zu versteuernde Jahreseinkommen des Partners mit Steuerklasse 3 also um die Summe aus zwei Grundfreibeträgen statt wie bisher um einen Grundfreibetrag. Der Partner mit Steuerklasse 5 dagegen versteuert jetzt seinen gesamten Bruttoverdienst.
Hat das Paar die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 gewählt, werden die monatlichen Steuerabzüge bereits dementsprechend berechnet: Der Partner mit Steuerklasse 3 zahlt sofort weniger Steuern als zuvor als Single, der Partner mit Steuerklasse 5 zahlt sofort mehr Steuern als zuvor als Single. Das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen fällt aber höher aus als vor der Heirat, da der Partner mit Steuerklasse 3 durch den Abzug der beiden Grundfreibeträge in einen geringeren Steuersatz eingeordnet wird – und das lohnt sich bei einem höheren Einkommen.
Für den Partner, der weniger verdient und daher die Steuerklasse 5 wählt, ist der Blick auf die eigene Gehaltsabrechnung allerdings erst einmal frustrierend – er verdient jetzt netto weniger als vor der Heirat. Paare, die Steuerklasse 3 und 5 wählen, müssen eine Steuerklärung machen. Sollte es sich herausstellen, dass in den Monaten des Vorjahres zu wenig Steuern abgezogen wurden, wird eine Steuernachzahlung fällig.
Lohnsteuerklasse 4 und 4 mit Faktor
Ähnlich wie bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 können Sie bei der Kombination 4 und 4 mit Faktor bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung von den Steuervorteilen profitieren, die der Staat Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit unterschiedlich hohem Einkommen gewährt.
Auf der Grundlage Ihres gemeinsamen voraussichtlichen Jahreseinkommens berechnet das Finanzamt die voraussichtliche gemeinsame Steuerschuld. Diese voraussichtliche Steuerschuld wird auf beide Partner entsprechend ihres Anteils am gemeinsamen Einkommen verteilt und monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Zusammen haben Sie zunächst einen etwas höheren monatlichen Lohnsteuerabzug als bei der Kombination 3 und 5. Dafür kommt es bei der Kombination 4 und 4 mit Faktor selten zu Steuernachzahlungen, da die monatlich einbehaltene Lohnsteuer recht genau berechnet ist. Eine Einkommenssteuererklärung müssen Sie auch bei dieser Kombination machen.
Welchen Einfluss hat die Steuerklassenkombination auf das Elterngeld?
Falls Sie demnächst Nachwuchs planen, sollten Sie Ihre Steuerklassenkombination überdenken. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen des Elternteils, der die Elternzeit nimmt. Deshalb sollte der Elternteil, der die Elternzeit wahrnehmen möchte, in die Steuerklasse 5 wechseln – also die Steuerklasse mit dem geringsten Lohnsteuerabzug.
Die Steuervorteile als Ehepaar gehen nicht verloren: Sie bekommen sie als Steuerrückerstattung über die Einkommenssteuer zurück. Die Änderung der Steuerklasse muss spätestens 7 Monate vor der Geburt erfolgt sein, um für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt zu werden.
Übrigens gilt die gleiche Überlegung für andere Lohnersatzleistungen, deren Höhe sich nach dem vorherigen Nettoeinkommen richten: zum Beispiel das Mutterschaftsgeld, das Krankengeld oder das Arbeitslosengeld.
Tipps für die Steuererklärung als Eheleute
Ihre ersten Monate als verheiratetes oder verpartnertes Paar haben Sie (hoffentlich) glücklich gemeistert, die Wahl der Steuerklassen längst getroffen, nun steht die erste Steuerklärung an. Hier haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können eine gemeinsame Steuerklärung abgeben oder zwei getrennte. Im ersten Fall entscheiden Sie sich für eine Zusammenveranlagung, im zweiten für eine Einzelveranlagung. Die meisten Paare entscheiden sich für die Zusammenveranlagung und geben ein gemeinsame Steuerklärung ab. Denn: Nur bei der Zusammenveranlagung profitieren Sie von den Steuervorteilen für Paare.
In Einzelfällen kann aber auch die Einzelveranlagung die bessere Lösung sein: Zum Beispiel
- wenn ein Partner selbstständig und der andere Partner angestellt ist.
- wenn ein Partner seine Einkünfte aus dem Ausland bezieht.
- wenn ein Partner Verluste gemacht hat.
In diesen Fällen empfiehlt es sich, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, ob eventuell eine Einzelveranlagung sinnvoll ist.
Fazit
Die Steuerklassenänderung bei Heirat ist für Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen interessant. Diese Paare genießen durch die Eheschließung oder die eingetragene Lebenspartnerschaft steuerliche Vorteile. Die Höhe der Steuerersparnis als Paar ist bei allen Steuerklassenkombinationen gleich.
Bei den Kombinationen 3 und 5 oder 4 und 4 mit Faktor werden die Steuerersparnisse bereits jeden Monat berücksichtigt. Das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen steigt – vor allem bei der Kombination 3 und 5. Bei dieser Kombination ist aber auch die Gefahr von Steuernachzahlungen höher als bei der Kombination 4 und 4 mit Faktor. Außerdem führt die Kombination 3 und 5 zu einer ungleichen und somit wenig partnerschaftlichen Verteilung der monatlichen Steuerlast.
Bei der Kombination 4 und 4, die Ihnen das Finanzamt nach der Heirat automatisch zuteilt, kommen Sie erst nach der Steuererklärung in Form einer Steuerrückerstattung in den Genuss der Steuerersparnis. Wie mit einem angesparten Betrag können Sie sich damit den einen oder anderen größeren Wunsch erfüllen.